Düsseldorf: ansteigende Neuinfektionen - Neue Corona-Subvarianten KP.3.1.1 und XEC

Düsseldorf: ansteigende Neuinfektionen - Neue Corona-Subvarianten KP.3.1.1 und XEC

09 Jan 2025

Düsseldorf - Mit Stand 09.01.25 wurde - seit dem 03.03.2020 - bei insgesamt 282.837(+18) Düsseldorferinnen und Düsseldorfern eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert. 1.229(+1) Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, sind bisher in Düsseldorf gestorben.

Die aktuellen Omikron-Varianten KP.3.1.1 und XEC dominieren in Deutschland bei fast jeder neuen Covid-Infektion. XEC wurde in Deutschland erstmals im Juni 2024 nachgewiesen und hat einen Anteil von 52 Prozent an den Neuinfektionen. Der Anteil von KP.3.1.1 nimmt leicht zu und liegt bei rund 31 Prozent. Zu den üblichen Symptomen wie Fieber, Husten, vorübergehender Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns, Glieder- und Kopfschmerzen gibt es auch Neuartige wie Kurzatmigkeit bzw. Atemnot, Angstzustände, Schlafstörungen, Sodbrennen und Darminfektionen.
Zur Prävention gelten weiterhin die allgemeinen Maßnahmen, die sich bei früheren Varianten bewährt haben: tragen von Masken in Innenräumen, besonders bei schlechter Belüftung, regelmäßiges Händewaschen, Abstandhalten in großen Menschenmengen und regelmäßige Schnelltests bei Symptomen oder nach Kontakt mit infizierten Personen.

Die sogenannte 7-Tages-Inzidenz steigt am 09.01.25 in Düsseldorf auf 9,0(vorher:6,3) - dieser Wert gibt die Zahl der bekannt gewordenen Infektionen in den letzten 7 Tagen pro 100000 Einwohner an.
Die 7-Tages-Inzidenz des Landes Nordrhein-Westfalen steigt auf 4,1(08.01.25).
Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen für Deutschland steigt auf 5,3(09.01.25).

Corona-Schutzmaßnahmen sind abgelaufen
Seit dem 7. April 2023 ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen abgelaufen. Das heißt: Die letzten noch verbliebenen Maßnahmen sind weggefallen – wie das Tragen einer FFP2-Maske beim Besuch eines Krankenhauses oder Pflegeheimes. Bis 7. April hatten die Länder zudem die Möglichkeit, über die bundesweiten Maßnahmen hinaus weitere Regelungen anzuordnen – wie etwa die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Ziel war, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Diese Regelung war auch im Infektionsschutzgesetz § 28b festgeschrieben. Mit Auslaufen des rechtlichen Rahmens für die Maßnahmen ist sie wie die bundesweite Regelung zum 7. April weggefallen.

Anmerkung: Bei der Interpretation der aktuellen Fallzahlen ist zu beachten, dass es aufgrund von Wochenenden, Feiertagen, Ferien und der abgelaufenen Test- und Meldepflicht zu einer erhöhten Untererfassung der Fälle und einem erhöhten Verzug in der Bearbeitung der vorhanden Daten kommen kann!

Quelle-Foto: Landeshauptstadt Düsseldorf-RKI/Lammert

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