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10 Jan 2025
Berlin - Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen im bundesweiten Durchschnitt sinkt auf 4,3(Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen, Stand: 10.01.25). Regional kann es dabei zu erheblichen Schwankungen kommen.
Die aktuellen Omikron-Varianten KP.3.1.1 und XEC dominieren in Deutschland bei fast jeder neuen Covid-Infektion. XEC wurde in Deutschland erstmals im Juni 2024 nachgewiesen und hat einen Anteil von 52 Prozent an den Neuinfektionen. Der Anteil von KP.3.1.1 nimmt leicht zu und liegt bei rund 31 Prozent. Zu den üblichen Symptomen wie Fieber, Husten, vorübergehender Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns, Glieder- und Kopfschmerzen gibt es auch Neuartige wie Kurzatmigkeit bzw. Atemnot, Angstzustände, Schlafstörungen, Sodbrennen und Darminfektionen.
Zur Prävention gelten weiterhin die allgemeinen Maßnahmen, die sich bei früheren Varianten bewährt haben: tragen von Masken in Innenräumen, besonders bei schlechter Belüftung, regelmäßiges Händewaschen, Abstandhalten in großen Menschenmengen und regelmäßige Schnelltests bei Symptomen oder nach Kontakt mit infizierten Personen.
Die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierung in Deutschland sinkt am 10.01.25 laut RKI auf 1,49(Zahl der Krankenhauseinweisungen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen).
Die Reproduktionszahl(R-Wert) für Deutschland ist seit dem 21.06.23 wegen der abgelaufenen Meldepflicht nicht ermittelbar.
64,9 Mio. Menschen(77,9 % der Bevölkerung) haben bis zum 7.4.23(keine Impfstatistiken mehr) eine Impfdosis erhalten. Davon sind 63,6 Mio. Menschen (76,4 %) grundimmunisiert. 52,1 Mio. Menschen (62,6 %) haben zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten. 12,6 Mio. Menschen (15,2 %) erhielten mindestens zwei Auffrischungsimpfungen. Aktuell sind 18,4 Mio. Menschen nicht geimpft (22,1 % der Bevölkerung). Mit dem Auslaufen der CoronaImpfV am 07. April 2023 wird die tägliche Aktualisierung des COVID-19-Impfquotenmonitorings eingestellt und die Berichterstattung zunächst pausiert.
Die 7-Tages-Inzidenz des Landes Nordrhein-Westfalen sinkt auf 3,9(10.01.25).
Corona-Schutzmaßnahmen sind abgelaufen
Am 7. April 2023 ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen abgelaufen. Das heißt: Die letzten noch verbliebenen Maßnahmen sind weggefallen – wie das Tragen einer FFP2-Maske beim Besuch eines Krankenhauses oder Pflegeheimes. Bis 7. April hatten die Länder zudem die Möglichkeit, über die bundesweiten Maßnahmen hinaus weitere Regelungen anzuordnen – wie etwa die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Ziel war, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Diese Regelung war auch im Infektionsschutzgesetz § 28b festgeschrieben. Mit Auslaufen des rechtlichen Rahmens für die Maßnahmen ist sie wie die bundesweite Regelung zum 7. April weggefallen.
Anmerkung: Bei der Interpretation der aktuellen Fallzahlen ist zu beachten, dass es aufgrund von Wochenenden, Feiertagen, Ferien und der abgelaufenen Test- und Meldepflicht zu einer erhöhten Untererfassung der Fälle und einem erhöhten Verzug in der Bearbeitung der vorhanden Daten kommen kann!
Quelle-Grafik: RKI/MGB-Bundesregierung
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