Vogelgrippe bei zwei Wanderfalken aus Mönchengladbach nachgewiesen

Vogelgrippe bei zwei Wanderfalken aus Mönchengladbach nachgewiesen

31 Mai 2023

Mönchengladbach - Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit erinnert Geflügelhalter an Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen Bei zwei Wanderfalken, die in einem Nistkasten der St. Joseph Grabeskirche an der Keplerstraße in Mönchengladbach-Rheydt tot aufgefunden wurden, ist die hochansteckende Variante der Vogelgrippe (hochpathogene Aviäre Influenca) nachgewiesen worden. Nachdem die verendeten Jungtiere in der vergangenen Woche bereits vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt in Detmold positiv auf Vogelgrippe getestet wurden, wurde der Verdacht heute (30. Mai) von Friedrich-Löffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bestätigt.

Der Ausbruch der Vogelgrippe bei Wildvögeln in Mönchengladbach wird jetzt unverzüglich an das Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz gemeldet. Weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Aufstallpflicht für Hausgeflügel, werden von der Stadt Mönchengladbach nicht getroffen.

Der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit fordert aber alle Geflügelhalter in Mönchengladbach weiter dringend auf, die gesetzlichen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Dazu zählen unter anderem:

  • Gehaltenes Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden.
  • Wildvögel dürfen keinen Zugang zum Wasser der Tränke, zum Futter, zur Einstreu oder zu weiteren Gegenständen, die mit dem Geflügel in Berührung kommen, haben.
  • Schuhwerk, Schubkarren, Arbeitsgeräte, mit denen man innerhalb der Geflügelhaltung arbeitet, müssen vor Verwendung gereinigt und desinfiziert werden, falls eine Verschleppung über diese Geräte nicht ausgeschlossen werden kann.
  • Unklare Krankheits- und Todesfälle im eigenen Geflügelbestand müssen unverzüglich durch einen Tierarzt abgeklärt werden.
  • Geflügelhalter müssen Aufstallungsmöglichkeiten planen und vorbereiten, für den Fall, dass eine Aufstallungspflicht in Mönchengladbach notwendig ist.
  • Geflügelhaltungen sollten bei der Tierseuchenkasse in Münster angemeldet werden, wenn dies noch nicht geschehen ist.

Die Aviäre Influenza, umgangssprachlich auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, ist eine Viruserkrankung, deren natürliches Reservoir Wassergeflügel ist. Praktisch alle Vogelarten und nach neuesten Erkenntnissen auch manche Säugetierarten (zum Beispiel Füchse und Robben) können infiziert werden. In seltenen Fällen und nur bei sehr intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel können sich auch Menschen anstecken.

Weitere Infos und Merkblätter unter www.stadt.mg/vogelgrippe

Quelle: Stadt Mönchengladbach

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